Cybersicherheitsgesetz 2025: Ist Ihr Unternehmen bereit?
18. März 2026 14:35

Türkisches Cybersicherheitsgesetz (Gesetz Nr. 7545)

Die Große Nationalversammlung der Türkei hat mit dem am 12. März 2025 verabschiedeten Cybersicherheitsgesetz Nr. 7545 eine neue Ära im Bereich der Cybersicherheit in unserem Land eingeleitet. Ziel des Gesetzes ist es, die Grundsätze zur Erkennung und Abwehr von Bedrohungen gegen die Elemente der nationalen Macht der Republik Türkei im Cyberspace festzulegen, die Auswirkungen von Cyber-Vorfällen zu reduzieren und die Gründung des Präsidiums für Cybersicherheit zu regeln.

Geltungsbereich des Gesetzes

Das Gesetz umfasst alle öffentlichen und privaten Organisationen, die im Cyberspace präsent sind, tätig werden oder Dienstleistungen erbringen:

  • Öffentliche Institutionen und Organisationen
  • Berufsorganisationen mit öffentlichem Charakter
  • Natürliche und juristische Personen
  • Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit

Hinweis: Nachrichtendienstliche Aktivitäten und Operationen im Rahmen der türkischen Streitkräfte sind von diesem Gesetz ausgenommen.

Neue Struktur: Präsidium für Cybersicherheit

Mit dem Gesetz wurde das Präsidium für Cybersicherheit gegründet. Die nationalen Cybersicherheitsaktivitäten innerhalb der BTK und des Amtes für digitale Transformation werden innerhalb von 6 Monaten nach Verkündung des Gesetzes an dieses Präsidium übertragen. Zu den Einnahmen des Präsidiums gehören auch verhängte Geldbußen.

Sanktionen im Gesetz — Tatsächliche Strafbeträge (Artikel 16)

Für Verstöße im Rahmen des Gesetzes sind sowohl Freiheitsstrafen als auch Geldbußen vorgesehen:

Freiheitsstrafen

  • Wer von zuständigen Behörden angeforderte Informationen/Dokumente/Software/Hardware nicht zur Verfügung stellt oder dies verhindert: 1 bis 3 Jahre Freiheitsstrafe + Geldstrafe
  • Wer ohne erforderliche Genehmigung, Berechtigung oder Erlaubnis tätig wird: 2 bis 4 Jahre Freiheitsstrafe + Geldstrafe
  • Wer die Verschwiegenheitspflicht nicht erfüllt: 4 bis 8 Jahre Freiheitsstrafe
  • Wer personenbezogene Daten aus Datenlecks unbefugtem Zugriff zugänglich macht: 3 bis 5 Jahre Freiheitsstrafe
  • Wer falsche Inhalte über Datenlecks erstellt/deren Verbreitung verursacht: 2 bis 5 Jahre Freiheitsstrafe
  • Wer Cyberangriffe durchführt: 8 bis 12 Jahre Freiheitsstrafe
  • Wer durch Angriffe erlangte Daten veröffentlicht/verkauft: 10 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe

Geldbußen

  • 100.000 TL – 1.000.000 TL: Wer Melde-/Compliance-Verpflichtungen gemäß Artikel 8 nicht erfüllt. Bei Handelsgesellschaften kann zusätzlich eine Strafe von bis zu 5% des Bruttoumsatzes verhängt werden.
  • 1.000.000 TL – 10.000.000 TL: Wer Aufgaben und Verantwortlichkeiten gemäß Artikel 7 nicht erfüllt (Betreiber kritischer Infrastrukturen usw.)
  • 10.000.000 TL – 100.000.000 TL: Wer Verpflichtungen gemäß Artikel 18 nicht erfüllt (wer Cybersicherheitsprodukte/-dienstleistungen ohne Genehmigung des Präsidiums verkauft)

⚠️ Wichtig: Wird die Straftat von einem Beamten begangen, erhöht sich die Strafe um 1/3, bei Begehung durch mehrere Personen um 1/2 und bei Begehung im Rahmen einer Organisation um das Doppelte.

Neue Verpflichtungen für Cybersicherheitsprodukte und -dienstleistungen (Artikel 18)

Für Unternehmen, die Cybersicherheitsprodukte, -systeme, -software, -hardware und -dienstleistungen ins Ausland verkaufen, wird die Genehmigung des Präsidiums für Cybersicherheit obligatorisch. Darüber hinaus müssen Fusionen, Spaltungen, Anteilsübertragungen und Verkaufstransaktionen von Cybersicherheitsunternehmen dem Präsidium gemeldet werden. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen wird eine Geldbuße von 10 Millionen bis 100 Millionen TL verhängt.

Was sollte Ihr Unternehmen tun?

  1. Umfangsbewertung: Ermitteln Sie, welche Artikel des Gesetzes Ihr Unternehmen direkt betreffen
  2. SOME-Einrichtung: Richten Sie ein Cyber Incident Response Team (SOME) ein oder überprüfen Sie Ihre bestehende Struktur
  3. GAP-Analyse: Vergleichen Sie Ihren aktuellen Sicherheitsstatus mit den Gesetzesanforderungen
  4. Autorisiertes Audit: Planen Sie regelmäßige Sicherheitsaudits mit einem akkreditierten Unternehmen
  5. Richtlinien-Update: Passen Sie Ihre Cybersicherheitsrichtlinien und -verfahren an das Gesetz an

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